HillcrownAI

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen der HillcrownAI GmbH (i. Gr.) und ihren Geschäftskunden, Partnern, Pilotkunden sowie Beschaffungsstellen im Rahmen der Bereitstellung der HillcrownAI-Plattform sowie der zugehörigen Studios- und Labs-Leistungen.

Hinweis: Diese AGB sind eine vorläufige Fassung im Rahmen der Gründung der HillcrownAI GmbH. Die finale, beschaffungs-fertige Fassung wird vor dem ersten produktiv-vergüteten Vertrag ergänzt und ist Bestandteil jedes individuellen Angebots.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen HillcrownAI und ihren gewerblichen Kunden über die Bereitstellung der KinderGPT- und Sesame-Studio-Plattform, von Studios- (Onboarding, Content-Ingestion, Managed-Operations) und Labs-Leistungen (API, Custom-Modelle, Architektur-Beratung) sowie über die Teilnahme am Certified Partner Program. Verbraucherverträge werden nicht direkt mit HillcrownAI geschlossen; KinderGPT als Endkundenprodukt wird Verbrauchern über kindergpt.com unter eigenen Endkunden-Bedingungen angeboten.

2. Vertragsschluss und Angebotsstruktur

Verbindliche Angebote von HillcrownAI sind grundsätzlich Individualangebote pro Ökosystem und enthalten den vereinbarten Mix aus den vier Preisbausteinen (Setup-Fee · SaaS-Grundgebühr · Usage-Fee · Revenue Share). Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des schriftlichen oder elektronischen Angebots zustande. Listenpreise werden nicht veröffentlicht; Konditionen werden im strukturierten Ökosystem-Gespräch festgelegt.

3. Leistungen und Service-Levels

Der Leistungsumfang der HillcrownAI-Plattform sowie konkrete Service-Levels (Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Eskalationswege, Moderations-Eingriffsfristen) werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und im Service-Level-Anhang des Einzelvertrages geregelt. Die Plattform wird als kontinuierlich weiterentwickelter Online-Dienst bereitgestellt; HillcrownAI darf einzelne Funktionen anpassen oder ablösen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt.

4. Datenschutz und Datenverarbeitung

Soweit HillcrownAI im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten im Auftrag der Kundin oder des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union, ohne Drittland-Transfer. Für KinderGPT-Implementierungen mit Daten von Kindern und Jugendlichen gelten ergänzend Art. 8 DSGVO sowie der KinderGPT-Eltern-Information-Standard von HillcrownAI.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung folgt dem im Einzelvertrag vereinbarten Mix aus Setup-Fee (einmalig), SaaS-Grundgebühr (monatlich oder quartalsweise im Voraus), Usage-Fee (nach tatsächlicher Nutzung, monatlich nachgelagert) und gegebenenfalls Revenue Share. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

HillcrownAI räumt der Kundin oder dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der HillcrownAI-Plattform und der Studios- bzw. Labs-Ergebnisse zum vertraglich vereinbarten Zweck ein. Eigene Inhalte (z. B. Lehrpläne, Markeninhalte, Content-Pakete) der Kundin oder des Kunden bleiben deren Eigentum; HillcrownAI erhält ausschließlich die zur Vertragsdurchführung notwendigen Verarbeitungsrechte und nutzt diese Inhalte nicht für Drittkunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7. Haftung

HillcrownAI haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Rahmen einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HillcrownAI ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

Vertragslaufzeiten richten sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag und betragen für SaaS-Komponenten in der Regel 12 Monate mit jährlicher Verlängerung, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Pilotverträge werden mit fest definierter Laufzeit ohne automatische Verlängerung abgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen mit HillcrownAI ist Kaiserslautern, soweit die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Vorab-Fassung · April 2026

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